Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Diese Bedingungen gelten für Verträge mit Maßwerk über Gestaltung, Entwicklung, Betreuung und Pflege von Websites. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
Stand: September 2026
1 Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter ist Gabriel Perić, handelnd unter „Maßwerk“, Konrad-Zuse-Straße 7, 88471 Laupheim, info@masswerkweb.com, nachfolgend „Maßwerk“ genannt.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Maßwerk und seinen Kunden über die Gestaltung, Entwicklung, Bereitstellung, technische Betreuung und Pflege von Websites sowie damit zusammenhängende Leistungen.
- Das Angebot von Maßwerk richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot, Projektvertrag oder in einer ergänzenden Leistungsbeschreibung haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Maßwerk ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
2 Vertragsschluss und Kommunikation
- Umfang, Vergütung und voraussichtlicher Zeitrahmen eines Projekts ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag.
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot von Maßwerk in Textform annimmt oder Maßwerk mit Zustimmung des Kunden mit der Leistung beginnt.
- Projektbezogene Erklärungen, Freigaben, Entscheidungen und Änderungswünsche, die von den vereinbarten E Mail Adressen versendet werden, sind verbindlich. Dies gilt nicht, wenn eine Erklärung ausdrücklich als unverbindlich oder vorläufig bezeichnet wird.
- Mündliche Vereinbarungen sollen zur eindeutigen Dokumentation per E Mail bestätigt werden.
3 Leistungsumfang
- Maßwerk erbringt die im jeweiligen Angebot oder Vertrag bezeichneten Leistungen. Leistungen, Funktionen oder Inhalte, die dort nicht aufgeführt sind, gehören nicht automatisch zum vereinbarten Leistungsumfang.
- Gestaltung, technische Umsetzung, Seitenumfang, Funktionen, Korrekturrunden, Inhalte, Fremdleistungen und Übergabeform werden für jedes Projekt individuell vereinbart.
- Maßwerk darf zur Vertragserfüllung geeignete Drittanbieter, technische Dienste, Bibliotheken, Erweiterungen und externe Infrastruktur einsetzen, soweit hierdurch keine berechtigten Interessen des Kunden beeinträchtigt werden.
- Hosting, laufende Wartung, technische Betreuung, inhaltliche Änderungen und Suchmaschinenoptimierung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Rechtliche Prüfungen und Rechtsberatung erbringt Maßwerk nicht.
- Maßwerk schuldet die fachgerechte Erstellung der vereinbarten Website. Bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Besucherzahlen, Suchmaschinenpositionen, Umsätze oder Kundenanfragen werden nicht geschuldet.
4 Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde stellt Maßwerk alle für das Projekt benötigten Informationen, Inhalte, Bilder, Zugangsdaten und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
- Der Kunde prüft Entwürfe, Zwischenstände und Rückfragen innerhalb einer angemessenen Frist. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beträgt diese Frist zehn Werktage.
- Verzögert sich das Projekt durch verspätete Mitwirkung, fehlende Inhalte oder ausstehende Entscheidungen des Kunden, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend. Hieraus entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Information gesondert berechnet werden.
- Der Kunde versichert, dass er die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Texten, Bildern, Logos, Videos, Schriften und sonstigen Inhalten besitzt. Er ist außerdem für deren inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit verantwortlich.
- Maßwerk ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte rechtlich zu prüfen.
- Der Kunde stellt Maßwerk von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der vom Kunden bereitgestellten Inhalte oder seiner Angaben auf der Website gegen Maßwerk geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Dies gilt nicht, soweit der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
5 Entwürfe, Freigaben und Änderungen
- Der Kunde erhält die im Angebot vereinbarte Möglichkeit, Entwürfe und Zwischenstände zu prüfen.
- Mit der Freigabe eines Entwurfs bestätigt der Kunde die darin enthaltene Gestaltung, Struktur und inhaltliche Richtung. Eine spätere grundlegende Änderung gilt als zusätzliche Leistung, sofern der Änderungsbedarf nicht auf einem Mangel der Leistung von Maßwerk beruht.
- Die Anzahl enthaltener Korrekturrunden ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Weitergehende Änderungswünsche werden erst nach Abstimmung und gegebenenfalls nach einem ergänzenden Angebot umgesetzt.
- Eine Korrekturrunde umfasst die gebündelte Übermittlung zusammengehöriger Änderungswünsche. Mehrere zeitlich getrennte Rückmeldungen können als mehrere Korrekturrunden behandelt werden, wenn hierdurch zusätzlicher Aufwand entsteht.
- Geringfügige technische oder gestalterische Abweichungen sind zulässig, soweit sie aufgrund unterschiedlicher Browser, Betriebssysteme, Bildschirmgrößen oder technischer Rahmenbedingungen unvermeidbar sind und die vereinbarte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Hat Maßwerk vor Vertragsschluss einen unverbindlichen Entwurf erstellt, entstehen dem Unternehmen daraus weder Kosten noch Pflichten. Kommt ein Vertrag zustande, gilt dieser Entwurf als erster Entwurf im Sinne dieses Abschnitts. Nutzungsrechte am Entwurf erhält der Kunde ausschließlich nach Abschnitt 9.
6 Termine und Leistungshindernisse
- Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder Vertrag ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
- Vereinbarte Termine setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt und vereinbarte Zahlungen fristgerecht leistet.
- Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen außerhalb des Verantwortungsbereichs von Maßwerk verlängern sich betroffene Leistungsfristen angemessen. Maßwerk informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen.
7 Vergütung, Rechnungen und Zahlung
- Die Vergütung und ihre Fälligkeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Projektvertrag oder einer ergänzenden Vereinbarung.
- Maßwerk kann Vorauszahlungen, Teilzahlungen, Abschlagszahlungen und eine Schlusszahlung vereinbaren. Die konkrete Aufteilung wird für jedes Projekt individuell festgelegt.
- Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zu bezahlen.
- Maßwerk nimmt die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch. Rechnungen werden daher ohne gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer ausgestellt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Leistung geltende steuerliche Behandlung.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Maßwerk kann insbesondere die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale gegenüber Unternehmern verlangen.
- Maßwerk darf weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückhalten, sofern der Kunde zuvor auf den Zahlungsrückstand hingewiesen wurde und die Zurückhaltung nicht unverhältnismäßig ist.
- Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
- Kosten für Lizenzen, Bilder, Schriften, Software und sonstige Leistungen Dritter, die Maßwerk im Auftrag des Kunden erwirbt, trägt der Kunde, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
8 Fertigstellung und Abnahme
- Nach Fertigstellung stellt Maßwerk dem Kunden die Website zur Prüfung bereit und fordert ihn zur Abnahme auf.
- Der Kunde prüft die Website innerhalb der mitgeteilten oder vereinbarten Frist. Liegt ein wesentlicher Mangel vor, muss der Kunde diesen nachvollziehbar beschreiben und Maßwerk Gelegenheit zur Nacherfüllung geben.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Erklärt der Kunde innerhalb einer von Maßwerk gesetzten angemessenen Frist keine Abnahme und verweigert er sie auch nicht unter Benennung mindestens eines konkreten Mangels, gelten die gesetzlichen Regelungen über die Abnahme.
- Die Veröffentlichung oder produktive Nutzung der Website gilt als Abnahme, sofern der Kunde nicht vorab ausdrücklich erklärt hat, dass die Nutzung ausschließlich zu Testzwecken erfolgt.
- Nach der Abnahme werden Änderungswünsche, die keine Mangelbeseitigung darstellen, gesondert angeboten und berechnet.
9 Nutzungsrechte
- Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den von Maßwerk erstellten Arbeitsergebnissen bei Maßwerk. Eine Nutzung vor vollständiger Zahlung ist nur zu Prüfungs und Freigabezwecken gestattet.
- Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die zur vereinbarten Nutzung, Veröffentlichung, Bearbeitung und Weiterentwicklung der fertigen Website erforderlichen zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte.
- An eigens für den Kunden gestalteten visuellen Elementen und dem individuellen Gesamtbild erhält der Kunde ausschließliche Nutzungsrechte, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
- Wiederverwendbare technische Komponenten, allgemeine Programmteile, Entwicklungsmethoden, Vorlagen und das allgemeine Fachwissen von Maßwerk bleiben von der Übertragung ausschließlicher Nutzungsrechte ausgenommen. Der Kunde erhält daran die für den Betrieb seiner Website erforderlichen Nutzungsrechte.
- Rechte an Software, Schriften, Bildern, Bibliotheken und anderen Inhalten Dritter richten sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen.
- Die Herausgabe offener Gestaltungsdateien, interner Arbeitsdateien oder nicht für den Betrieb benötigter Entwicklungsunterlagen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Eine Verwendung des Kundenprojekts als Referenz durch Maßwerk erfolgt nur mit gesonderter Zustimmung des Kunden.
10 Domains, Hosting und externe Anbieter
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unterhält der Kunde einen eigenen Hosting Account und schließt erforderliche Verträge mit Hostinganbietern, Domainregistraren und anderen Drittanbietern im eigenen Namen ab.
- Domains sollen auf den Namen des Kunden registriert werden. Maßwerk darf die technische Einrichtung und Verwaltung im Auftrag des Kunden übernehmen, sofern entsprechende Zugangsdaten und Berechtigungen bereitgestellt werden.
- Preise, Vertragsbedingungen, Verfügbarkeit und technische Änderungen externer Anbieter liegen außerhalb des Einflussbereichs von Maßwerk. Maßwerk haftet für die sorgfältige Auswahl und ordnungsgemäße Einrichtung der vereinbarten Dienste, nicht jedoch für Ausfälle oder Änderungen, die allein vom jeweiligen Drittanbieter verursacht werden.
- Eine laufende Betreuung oder technische Verwaltung setzt einen gesonderten Vertrag voraus. Umfang, Vergütung, Zahlungsweise, Laufzeit und Kündigung werden in diesem Vertrag individuell geregelt.
- Wiederkehrende Zahlungen können nach Vereinbarung über Stripe oder einen anderen Zahlungsdienstleister eingezogen werden. Der Kunde stellt hierfür eine gültige Zahlungsmethode beziehungsweise ein erforderliches Lastschriftmandat bereit.
- Endet eine Betreuung, unterstützt Maßwerk den Kunden im vereinbarten Umfang bei der Übergabe. Darüber hinausgehende Migrations oder Übertragungsleistungen können gesondert berechnet werden.
- Ohne gesonderten Betreuungsvertrag ist der Kunde nach der Übergabe für Aktualisierungen, Sicherheitsmaßnahmen und den laufenden Betrieb seiner Website selbst verantwortlich.
11 Mängel und Nacherfüllung
- Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Der Kunde meldet festgestellte Mängel möglichst konkret und stellt alle zur Nachvollziehung erforderlichen Informationen zur Verfügung.
- Maßwerk ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist zu geben.
- Kein Mangel liegt vor, wenn eine Beeinträchtigung durch nachträgliche Änderungen des Kunden oder eines Dritten, unsachgemäße Bedienung, Änderungen externer Dienste oder nicht von Maßwerk zu vertretende technische Entwicklungen verursacht wurde.
- Die Anpassung einer bereits abgenommenen Website an später veröffentlichte Browser, Geräte, gesetzliche Vorgaben oder veränderte Dienste Dritter ist nur geschuldet, wenn eine laufende Betreuung oder eine entsprechende Anpassung ausdrücklich vereinbart wurde.
- Der Kunde ist für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit diese Aufgabe nicht ausdrücklich Maßwerk übertragen wurde. Bei Datenverlust haftet Maßwerk nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in den übrigen Fällen des Abschnitts 13.1.
12 Rechtliche Verantwortung für die Website
- Der Kunde ist für seine geschäftlichen Angaben, Angebote, Preise, Werbeaussagen und bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
- Maßwerk erstellt keine Rechtstexte und erbringt keine Rechtsberatung. Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung, Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Widerrufsinformationen stellt der Kunde bereit. Für deren Inhalt, Vollständigkeit und Aktualität ist allein der Kunde verantwortlich.
- Auf Wunsch baut Maßwerk die vom Kunden bereitgestellten Rechtstexte technisch in die Website ein. Außerdem teilt Maßwerk dem Kunden mit, welche Dienste, Cookies, Schriften, Formulare und sonstigen technischen Funktionen auf der Website eingesetzt werden, und übernimmt nach Vorgabe des Kunden entsprechende Änderungen in dessen Datenschutzerklärung. Diese Unterstützung ist rein technischer Art und stellt keine Rechtsberatung dar.
- Maßwerk übernimmt keine Haftung für die rechtliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Wirksamkeit der Rechtstexte des Kunden. Für die Richtigkeit der von Maßwerk mitgeteilten technischen Angaben gilt Abschnitt 13.
- Besondere Anforderungen, etwa an Barrierefreiheit, branchenspezifische Informationspflichten oder internationale Angebote, müssen vor Vertragsschluss mitgeteilt und ausdrücklich vereinbart werden.
13 Haftung
- Maßwerk haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Maßwerk nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Maßwerk haftet nicht für Inhalte oder Materialien des Kunden, für vom Kunden ausgewählte Drittanbieter oder für Änderungen, die der Kunde oder ein nicht von Maßwerk beauftragter Dritter vorgenommen hat.
- Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene wirtschaftliche Erfolge, bestimmte Suchmaschinenpositionen oder eine bestimmte Zahl von Anfragen besteht nur, wenn Maßwerk den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder zwingendes Recht entgegensteht.
14 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Vertragsparteien behandeln vertrauliche geschäftliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
- Maßwerk verarbeitet personenbezogene Daten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und entsprechend der eigenen Datenschutzerklärung.
- Soweit Maßwerk im Rahmen von Hosting, Wartung oder Betreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Artikel 28 DSGVO.
- Der Kunde informiert Maßwerk, wenn im Rahmen eines Projekts besonders schützenswerte Daten oder besondere gesetzliche Anforderungen betroffen sind.
- Maßwerk behandelt überlassene Zugangsdaten vertraulich und nutzt sie nur zur Vertragserfüllung. Nach Abschluss der Arbeiten oder nach Ende einer Betreuung ist der Kunde dafür verantwortlich, überlassene Zugangsdaten zu ändern.
15 Vertragsbeendigung
- Für die Kündigung eines Projektvertrags gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Regelungen über Werkverträge.
- Wird ein Projekt vor Fertigstellung beendet, werden die bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen und die nach den gesetzlichen Vorschriften bestehenden Ansprüche abgerechnet.
- Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Laufzeit und Kündigung einer laufenden Hosting oder Betreuungsleistung richten sich nach dem dazu geschlossenen gesonderten Vertrag.
- Nach Vertragsende übergibt Maßwerk die vereinbarten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnisse. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
16 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von Maßwerk Gerichtsstand, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: September 2026